Umweltmanagement Strelow GmbH

AGB

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§ 1 Geltungsbereich 

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle Dienstleistungen der UMS Umweltmanagement Strelow GmbH (Auftragnehmer) und dem Vertragspartner (Auftraggeber). Im Übrigen sind die aktuellen AGBs der UMS Umweltmanagement Strelow GmbH auf der Internetpräsenz unter www.um-s.eu einsehbar.
     
  2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen finden keine Anwendung, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.  

  3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben.

  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind (z. B. Abruf der Leistung, Fristsetzung, Kündigung), zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

§ 2 Vertragsabschluss/Leistungsbedingungen
  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 

  2. Verträge oder Aufträge werden erst verbindlich, wenn sie durch den Auftragnehmer innerhalb der festgelegten Frist in Textform bestätig werden.  

  3. Die Übernahme der Abfälle/Materialien setzt die wirksame Annahmeerklärung des Auftragnehmers voraus. Der Auftragnehmer erwirbt an den Abfällen/Materialien kein Eigentum; der Auftraggeber ermächtigt ihn jedoch unwiderruflich, die Abfälle/Materialien auf eigene Rechnung an einen Dritten zu veräußern und das Eigentum an den Abfällen an einen Dritten zu übertragen.  

  4. Die vom Auftragnehmer übernommenen Leistungspflichten entbinden den Auftraggeber nicht von seiner abfallrechtlichen Verantwortung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG. 

  5. Bei Abrufaufträgen erfolgt der Abruf der Leistung in Textform, soweit nichts anderes vereinbart ist. 

  6. Bei der Entsorgung erfolgt eine Prüfung der Abfallstoffe durch den Auftragnehmer oder deren Beauftragten. Abfälle, die nicht dem Angebot entsprechen, sowie die Vermischung der Abfallfraktionen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. 

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
  1. Der Auftragnehmer übernimmt die Dienstleistung im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs.  

  2. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung verantwortlich.  

  3. Die Entsorgung und der Transport erfolgen lt. KrWG, der Abfallverbringungs-verordnung EG 2013/2006 und unter Einhaltung der Bestimmungen der Gefahrgutverordnung (ADR/GGVSEB), in ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertungs-/Recyclinganlagen bzw. erfolgt die Entsorgung  nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen, schadlosen Abfallbeseitigung
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer durchführen zu lassen. Verweise in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftragnehmer beziehen sich insoweit entsprechend auch auf diesen Dritten. 

  5. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung auf Verlangen zu bestätigen. Mängel hinsichtlich der Entsorgung sind dem Auftragnehmer binnen 48 Stunden anzuzeigen.  

  6. Soweit darüber hinaus eine Nachweispflicht über die ordnungsgemäße Entsorgung besteht, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Nachweis zu übermitteln.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers
  1. Dem Auftraggeber obliegt die Schaffung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung. Wie z.B. die Bereitstellung aller notwendigen Daten entsprechend der Nachweisverordnung (NachwVO). 
  2. Der Auftraggeber hat über alle ihm überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, wie z.B. Kalkulationen,  Preisgestaltungen etc., Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe dieser Informationen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers Dritten gegenüber gestattet.. Für alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer das Eigentumsrecht ausdrücklich vor.  

  3. Der Auftraggeber hat die Abfälle vollständig und zutreffend zu deklarieren. Die Behälter sind ausschließlich mit den deklarierten Abfällen zu befüllen. Änderungen der Abfallzusammensetzung sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen. 

  4. Der Auftraggeber ist sowohl für Ladungssicherung als auch für die ordnungsgemäße Ausstellung der mitzuführenden Begleitpapiere verantwortlich, soweit diese nicht durch explizit durch den Auftragnehmer übernommen wurden. 

  5. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer gegenüber für die Richtigkeit der von ihm erteilten Angaben. Er hat dem Auftragnehmer jeden infolge der Unrichtigkeit entstehenden zusätzlichen Aufwand zu vergüten.

  6. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch eine fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Die dadurch entstehenden Kostengehen zu Lasten des Auftraggebers.

  7. Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm zu verantwortende Wartezeiten und Leerfahrten. 
  8. Der Auftraggeber haftet für Schäden an bereitgestellten Behältern und technischen Einrichtungen, die durch den Auftraggeber , seinen Erfüllungsgehilfen oder durch Dritte verursacht wurden. Der Auftraggeber unterhält für derartige Schäden eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme, die dem Auftragnehmer auf Verlangen nachzuweisen ist.  

  9. Bedarf die Aufstellung der bereitgestellten Behälter eine Sondernutzungserlaubnis, so muss diese durch den Auftraggeber beschafft und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. 

  10. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Die vereinbarten Preise beinhalten lediglich die im Angebot bezeichneten Leistungen des Auftragnehmers.  

  2. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sowie Kosten für Leistungen Dritter werden separat und nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Auftraggeber veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.  

  3. Wird die Leistung gewichtsbezogen abgerechnet, erfolgt die endgültige Abrechnung der Abfallmenge auf Grundlage des ermittelten Eingangsgewichtes (Wiegeschein) der Anlage. 

  4. Alle Preise gelten zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer in Euro. 

  5. Rechnungen werden dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, nach 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Für die Zahlungsfälligkeit gilt der Tag der Rechnungslegung. 
    Eine Aufrechnung mit anderen bestehenden Forderungen des Auftraggebers als auch ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen (s. § 8 HGB). Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens aber  7 %, zuzüglich der entstandenen Mahnkosten zu berechnen.

  6. Der Auftraggeber stimmt dem Erhalt einer elektronischen Rechnung per E-Mail im PDF-Format zu. Dem Erhalt einer elektronischen Rechnung kann der Auftraggeber jederzeit widersprechen, ein Rechnungsversand erfolgt dann postalisch in Papierform.

§ 6 Preisanpassung
  1. Bei Erhöhung der, der Kalkulation zugrundeliegenden, Preise behält sich der Auftragnehmer eine Angleichung der Preise vor. Die Anpassung wird dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer hat binnen einer Frist von zwei Wochen die Möglichkeit, der Preisanpassung zu widersprechen.  

§ 7 Haftung
  1. Die UMS GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihrem gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden.  

  2. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die UMS GmbH dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichtgen verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.  

  3. Bei einer Verletzung von Leben, Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
  1. Sofern es sich bei nicht um einen einmaligen Auftrag handelt, wird die jeweilige Entsorgungsvereinbarung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn, geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.

  2. Jeder Partei steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu, falls die andere Partei die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung zum wiederholten Male verletzt.

§ 9 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
  1. Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt, Forderungen gegen den Auftragnehmer ganz oder teilweise abzutreten. 

  2. Der Auftraggeber kann gegenüber den Ansprüchen des Auftragnehmers mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Auftragnehmers stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist es ebenfalls nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Höherer Gewalt
  1. Die Pflichten des Auftragnehmers ruhen, solange die Erbringung der geschuldeten Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder sonstige Umstände wie Streik, Aussperrung oder behördliche Verfügungen), wesentlich erschwert oder unmöglich wird. 

§ 11 Datenschutz
  1. Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erfassten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie gemäß den Grundsätzen der Datenverarbeitung der UMS Umweltmanagement Strelow GmbH  
    erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Grundsätze der Datenverarbeitung können sie unter (www.um-s.eu) nachlesen.

§ 12 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nichts anderes vereinbart ist.  

  2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen unverzüglich durch wirksame zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.  

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers. 
     

 
Stand: Oktober 2022 

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Kontakt

UMS Umweltmanagement Strelow GmbH

Akazienstraße 22
14979 Großbeeren
strelow{@}um-s.eu
www.um-s.eu

Fakten
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    Umweltmanagement Strelow GmbH. Abfall-, Gefahrgut- und Immissionsschutzbeauftragter. Abfallmanagement und technischer Außendienst. Externer Umweltauditor.

    Umweltmanagement, Strelow, Abfallbeauftragter, Gefahrgutbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Abfallmanagement, Technischer, Aussendienst, Umweltauditor, Elektronische, Nachweisverfahren

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    strelow{@}um-s.eu
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